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Stadt Zülpich

Stadtranderholung für Zülpicher Kinder in den Sommerferien

Die Stadt Zülpich plant auch in diesem Jahr die Durchführung einer Stadtranderholungsmaßnahme in den Sommerferien.

Die Stadt Zülpich bietet auch in diesem Jahr in den Sommerferien ein Ferienangebot für Kinder zwischen 6 und 14 Jahren an. Spaßorientiert und kreativ wird der Zugang zu Sport und Gesundheit, Kultur und Umwelt vermittelt und den Familien eine zuverlässige Kinderbetreuung geboten. Ein Ausflug pro Woche rundet die Ferienfreizeit ab. 

Dank der Unterstützung zahlreicher Vereine und Institutionen sowie den Sponsoren Kreissparkasse Euskirchen ( www.kreissparkasse-euskirchen.de) (Öffnet in einem neuen Tab) und Westenergie ( www.westenergie.de (Öffnet in einem neuen Tab)) kann ein interessantes und abwechslungsreiches Programm geboten werden. 

Die Ferienfreizeit findet in der Zeit vom

29.07.2024 bis 16.08.2024 (Betreuungszeit montags bis freitags von 08:00 Uhr bis 15:30 Uhr)

statt.

Teilnehmen können Kinder aus dem Stadtgebiet Zülpich vom 6. Lebensjahr an (die mindestens 2022 ins 1. Schuljahr kommen) bis zum 14. Lebensjahr (einschließlich).

Es besteht auch die Möglichkeit wochenweise teilzunehmen.

Hier das vorläufige Programm:

Die Anmeldegebühren beinhalten: 

  • Kombinierte Haft- und Unfallversicherung
  • Verpflegung vor Ort, Snacks und Getränke
  • Bustransfer zu den Ausflugsorten
  • Eintrittsgelder  

Bei zeitweiliger Nichtteilnahme (Einzeltage) an der Stadtranderholung oder einzelner Veranstaltungen erfolgt keine Kostenerstattung.

Der Kostenbeitrag der Eltern für die Ferienmaßnahme staffelt sich wie folgt:

Jahresbruttoeinkommen aufgrund Selbsteinschätzung der Haushaltsmitglieder

1. Kind Geschwister
bis 15.000,00 € 90,00 € (*Zuschuss 10,00 €) 70,00 € (*Zuschuss 10,00 €)
bis 25.000,00 € 150,00 € 130,00 €
bis 37.000,00 € 220,00 € 220,00 €
bis 60.000,00 € 270,00 € 270,00 €
über 60.000,00 €  300,00 € 300,00 €

Bei wochenweiser Teilnahme wird der Beitrag entsprechend gedrittelt. 

(*Die untere Einkommensgruppe erhält für ihre teilnehmenden Kinder einen Zuschuss aus dem Spendentopf „Zülpich hält zusammen“ in Höhe von 10,00 Euro. 

- hierzu ist kein separater Zuschussantrag erforderlich -)

Für Empfänger:innen von Bürgergeld (Leistungen nach dem SGB II) oder Sozialgeld:

Ab dem 1. Januar 2011 erhalten Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene neben ihrem monatlichen Regelbedarf auf Antrag auch sogenannte Leistungen für Bildung und Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft in Höhe von monatlich bis zu 10,00 €. Hierzu zählen unter anderem Aktivitäten von Kindern und Jugendlichen im sportlichen, künstlerischen, kulturellen und sozialen Bereich. Hierzu zählen auch Ferienfreizeiten. 

Empfänger:innen von Bürgergeld (Leistungen nach dem SGB II) oder Sozialgeld können ihre Anträge in den jeweils zuständigen Standorten des Jobcenters EU-aktiv abgeben.

Für Kinder und Jugendliche, die Wohngeld, Kinderzuschlag oder Sozialhilfe beziehen, ist die Kreisverwaltung Euskirchen, Abteilung 50, Soziales zuständig. Anträge könne jedoch beim Team 302 – Soziales & Asyl der Stadt Zülpich abgeholt und wieder abgegeben werden. Von dort werden sie an die Kreisverwaltung weitergeleitet.

Der Kostenbeitrag ist zunächst in voller Höhe zu entrichten. Der Zuschuss wird nach der Maßnahme erstattet. Es wird darauf hingewiesen, dass die Erstattung aus den Leistungen Bildung und Teilhabe aufgrund des zu erwartenden Antragsaufkommens einige Zeit in Anspruch nehmen wird, da die Bearbeitung teilweise vom Kreis Euskirchen und teilweise vom Jobcenter in Mechernich erfolgt.

Die Elternbeiträge sind vor Beginn der Ferienmaßnahme an die Stadtkasse Zülpich zu überweisen. Sollte dies nicht erfolgen, können die angemeldeten Kinder nicht teilnehmen.

Weitere Fragen können im Rahmen eines Elternabends besprochen werden; dieser findet am Mittwoch dem 03.07.2024 um 18:00 Uhr im Forum Zülpich (Blayer Str. 20) statt. 

Das Anmeldeverfahren beginnt am 22.04.2024 und endet am 01.06.2024.

Anmeldeformulare für die Teilnahme stehen ab Beginn des Anmeldeverfahrens zum  Download (Öffnet in einem neuen Tab) auf der Homepage der Stadt Zülpich zur Verfügung. Sie erhalten diese auch ab dem 22.04.2024 bei der Stadtverwaltung Zülpich -  Markt 21, 53909 Zülpich - an der Zentrale.

Für weitere Auskünfte wenden Sie sich gerne an die Kolleginnen:

Svenja Barth Susanne Gutzeit
Tel: 02252 52-257 (Mo – Do 08:30 – 13:30 Uhr) Tel: 02252 309174
Mail:  sbarthstadt-zuelpichde Mail:  sgutzeitstadt-zuelpichde

Es grüßt Sie herzlich

Ulf Hürtgen
Bürgermeister

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Bildnachweise

  • Artem Kniaz auf Unsplash
  • Stadt Zülpich
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