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Stadt Zülpich

Sommerferienspaß für Zülpicher Kinder

Das Anmeldeverfahren für die diesjährige Stadtranderholung beginnt am 05. Juni und endet am 25. Juni.

Die Stadt Zülpich plant auch in diesem Jahr in den Sommerferien ein Ferienangebot durchzuführen. Wie in den vergangenen Jahren soll diese Ferienfreizeit wieder in Eigenregie erfolgen. Dank der Unterstützung zahlreicher Vereine und Institutionen sowie den Sponsoren Kreissparkasse Euskirchen ( www.kreissparkasse-euskirchen.de (Öffnet in einem neuen Tab)) und Westenergie ( www.westenergie.de (Öffnet in einem neuen Tab)) kann ein interessantes und abwechslungsreiches Programm geboten werden. 

Die Ferienfreizeit findet in der Zeit vom 17.07.2023 bis 04.08.2023 (Betreuungszeit montags bis freitags von 8:00 Uhr bis 15:30 Uhr) statt.

Teilnehmen können Kinder aus dem Stadtgebiet Zülpich vom 6. Lebensjahr an (die mindestens 2023 ins 1. Schuljahr kommen) bis zum 14. Lebensjahr (einschließlich).

Es besteht auch die Möglichkeit wochenweise teilzunehmen.

Hier das vorläufige Programm:

Busfahrten zu Ausflügen, Eintrittsgelder, warmes Mittagessen, Lunchpakete bei Ausflügen, Getränke sowie Spiel- und Bastelmaterial sind im Kostenbeitrag enthalten.

Bei zeitweiliger Nichtteilnahme (Einzeltage) an der Stadtranderholung oder einzelner Veranstaltungen erfolgt keine Kostenerstattung.

Der Stützpunkt für die Ferienfreizeitmaßnahme ist die Gemeinschaftshauptschule Zülpich, Keltenweg 10.  

Die Kinder sind während der Maßnahme unfallversichert.

Der Kostenbeitrag der Eltern für die Ferienmaßnahme staffelt sich wie folgt:

Jahresbruttoeinkommen aufgrund Selbsteinschätzung der Haushaltsmitglieder

1. Kind Geschwister
bis 15.000,00 € 90,00 € (*Zuschuss 10,00 €) 70,00 € (*Zuschuss 10,00 €)
bis 25.000,00 € 150,00 € 130,00 €
bis 37.000,00 € 220,00 € 220,00 €
über 37.000,00 € 270,00 € 270,00 €

Bei wochenweiser Teilnahme wird der Beitrag entsprechend gedrittelt. 

(*Die untere Einkommensgruppe erhält für ihre teilnehmenden Kinder einen Zuschuss aus dem Spendentopf „Zülpich hält zusammen“ in Höhe von 10,00 Euro. - hierzu ist kein separater Zuschussantrag erforderlich -)

Für Empfänger:innen von Bürgergeld (Leistungen nach dem SGB II) oder Sozialgeld:

Ab dem 1. Januar 2011 erhalten Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene neben ihrem monatlichen Regelbedarf auf Antrag auch sogenannte Leistungen für Bildung und Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft in Höhe von monatlich bis zu 10,00 €. Hierzu zählen unter anderem Aktivitäten von Kindern und Jugendlichen im sportlichen, künstlerischen, kulturellen und sozialen Bereich. Hierzu zählen auch Ferienfreizeiten. 

Empfänger:innen von Bürgergeld (Leistungen nach dem SGB II) oder Sozialgeld können ihre Anträge in den jeweils zuständigen Standorten des Jobcenters EU-aktiv abgeben.

Für Kinder und Jugendliche, die Wohngeld, Kinderzuschlag oder Sozialhilfe beziehen, ist die Kreisverwaltung Euskirchen, Abteilung 50, Soziales zuständig. Anträge könne jedoch beim Team 302 – Soziales & Asyl der Stadt Zülpich abgeholt und wieder abgegeben werden. Von dort werden sie an die Kreisverwaltung weitergeleitet.

Der Kostenbeitrag ist zunächst in voller Höhe zu entrichten. Der Zuschuss wird nach der Maßnahme erstattet. Es wird darauf hingewiesen, dass die Erstattung aus den Leistungen Bildung und Teilhabe aufgrund des zu erwartenden Antragsaufkommens einige Zeit in Anspruch nehmen wird, da die Bearbeitung teilweise vom Kreis Euskirchen und teilweise vom Jobcenter in Mechernich erfolgt.

Die Elternbeiträge sind vor Beginn der Ferienmaßnahme an die Stadtkasse Zülpich zu überweisen. Sollte dies nicht erfolgen, können die angemeldeten Kinder nicht teilnehmen.

Weitere Fragen können noch im Rahmen eines Elternabends besprochen werden; ein entsprechender Termin hierzu wird noch bekannt gegeben.

Das Anmeldeverfahren beginnt am 05.06.2023 und endet am 25.06.2023.

Anmeldeformulare für die Teilnahme stehen ab Beginn des Anmeldeverfahrens zum Download zur Verfügung. Sie erhalten diese auch ab dem 05.06.2023 bei der Stadtverwaltung Zülpich -  Markt 21, 53909 Zülpich - an der Zentrale.

Für weitere Auskünfte steht Ihnen Frau Barth unter Tel. 02252 52-257 in der Zeit von montags bis donnerstags von 08:30 Uhr bis 13:30 Uhr oder per E-Mail an  sbarthstadt-zuelpichde gerne zur Verfügung.

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  • Stadt Zülpich
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